Rissprotokolle

Rissprotokolle

Zustandsaufnahmen (Rissprotokoll) zur vorsorglichen Beweissicherung

Ein Neubau im besiedelten Gebiet zu realisieren ist sensibel. Zum einen sind die Platzverhältnisse häufig knapp, zum andern haben bauliche Tätigkeiten Auswirkungen auf die angrenzenden Gebäude. Anwohner sind darauf bedacht, dass an Ihren Gebäuden wie auch Mauern und Treppen usw. keine Schäden auftreten. Das gilt auch für angrenzende Strassen. Das Schadenpotential einer Baugrube kann gross sein. Daher sind geeignete Vorsichtsmassnahmen unabdingbar und für alle Beteiligten ein grosser Vorteil. Es wird dabei Vertrauen gegenüber den Nachbarn geschaffen. Und vor allem wird der Bauherr vor unberechtigten Schadenersatzforderungen geschützt. gpw führt Zustandsaufnahmen von A-Z durch.
Zustandsaufnahmen der Gebäude
Bei der vorsorglichen Beweissicherung werden die Nachbargebäude vor dem Bau durch unsere Fachleute begutachtet und beurteilt. Dabei sind Risse und Schäden an den Innen- und Aussenfassaden zu vermessen (Länge, Breite) und zu fotografieren. Zudem klassifiziert man die Risse gemäss Norm SN 640 312 .
Rissprotokoll
Sämtliche erhobenen Informationen werden im Rissprotokoll festgehalten: Angaben über das Objekt, Fassadenbezeichnung, Rissnummer, Lage, Länge, Breite und Klassifikation des Risses, Erhebungsdatum, Übersichts– und Detailfotos.
Zustandsaufnahmen der Strassen
Nebst Gebäuden werden auch die angrenzenden Strassen und Trottoirs, sowie die Randabschlüsse begutachtet und beurteilt. Dazu gehört das engmaschige Fotografieren des gesamten Strassenkörpers in mehreren Serien. Im Zustandsprotokoll werden die Fotos abgebildet und Bemerkungen zum Strassenzustand festgehalten.
Schlussaufnahme
Nach Beendigung des Neubaus wird eine Schlussaufnahme inkl. Protokollierung vorgenommen. Die Rissprotokolle dienen als Beweismittel bei Gerichts– und Versicherungsangelegenheiten.
Zusätzlich zu Rissprotokollen kann die Situation mit geodätischen Überwachungsmethoden (Deformations– und Setzungsmessungen) räumlich überwacht werden.