Nutzungs- und Gestaltungsplanung
Wir unterstützen die Gemeinden beim Erarbeitungsprozess von Nutzungsplanungen und von öffentlichen Gestaltungsplänen sowie Grundeigentümer:innen bei der Aufstellung privater Gestaltungspläne.
Nutzungsplanung
Die kommunalen Bau– und Zonenordnungen (BZO) regeln die Bebauung und Nutzung der verschiedenen Zonen. Wohn– und Arbeitsformen, gesellschaftliche Ansprüche, rechtliche Vorgaben, wirtschaftliche Tätigkeiten und Mobilität ändern sich. Wir unterstützen Gemeinden, ihre BZO in (Teil-)Revisionen daraufhin auszurichten und zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln.
Gestaltungsplanung
Gestaltungspläne legen für ein Gebiet die Bebauung, Nutzung und Aussenraumgestaltung detaillierter fest als die übergeordnete Planung. Sie können dabei auch neue Spielräume eröffnen.
Im Auftrag von Grundeigentümer:innen und Gemeinden erarbeiten wir Gestaltungspläne in einem kooperativen Prozess. Wir moderieren den Verfahrensablauf von der ersten Idee bis zum rechtskräftigen Plan.
Für Gemeinden begutachten wir private Gestaltungspläne.