Quartier- und Erschliessungsplanung

Wenn in unüberbauten Gebieten die Verkehrserschliessung fehlt oder in teilüberbauten Gebieten mangelhaft ist, wenn der Hochwasserschutz und die Erschliessung mit Leitungen ungenügend sind, dann fehlt die Baureife. Es können keine Baubewilligungen erteilt werden. Dann sorgen wir mit Quartierplänen oder Erschliessungsverträgen dafür, dass Bauland baureif wird.

Im Auftrag von Gemeinden bzw. Grundeigentümerkonsortien planen wir den Neu– oder Ausbau von Strassen, Wegen, Freiräumen und Leitungen. Wir ordnen die Grundstücke so an, dass sie bestmöglich überbaubar sind, und planen Schutzmassnahmen vor Hochwasser und Oberflächenabfluss. Für die verschiedenen Werke regeln wir die Kostenverteilung. Wir moderieren den Verfahrensablauf zwischen Grundeigentümer:innen, Gemeindebehörden und kantonalen Fachstellen – von den Vorabklärungen bis zur Rechtskraft des Quartierplans bzw. Unterzeichnung des Erschliessungsvertrags.

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